LIVE-WEBINAR
Mittwoch
02 | 04 | 25
von 09:00 - 10:30 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- StB Dipl.-Fw. Marco Krappatsch
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
120,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Mandanten-Webinar: Die neue E-Rechnungen seit 01.01.2025 aus Sicht des Unternehmens
Die Papierrechnung spielt zukünftig immer weniger eine Rolle im Geschäftsleben. Bereits vor dem 1. Januar 2025 haben viele Unternehmen diese Art der Rechnungsübermittlung abgeschafft und der End-Kunde erhält Rechnungsdokumente ausschließlich per E-Mail oder über ein Kundenportal.
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 die Vorschriften für die Rechnungslegung zwischen Unternehmern neu geregelt und auch wenn es so scheint, als seien für den Rechnungsausgang Übergangsregeln vorhanden, so muss sich doch jedes Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 für den Rechnungseingang mit den neuen Vorschriften auskennen und Prozesse anpassen, um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.
In diesem Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Änderungen und die Auswirkungen auf Unternehmen. Sie erfahren, welche rechtlichen und praktischen Schritte für Unternehmen erforderlich sind, um E-Rechnungen effizient zu implementieren.
Auf der Grundlage des Webinars können Unternehmen und ihre Mitarbeitenden überprüfen, ob alle notwendigen Schritte zum 1. Januar 2025 intern umgesetzt wurden und welche ggf. noch notwendig sind, um mit der rechtlichen Entwicklung Schritt zu halten und für zukünftige Prüfungen Seitens der Finanzverwaltung gewappnet zu sein.
Themenübersicht
• Definition der E-Rechnung
• Welche Übergangsregel müssen beachtet werden?
• Wer ist seit 1. Januar 2025 verpflichtet E-Rechnungen zu erstellen?
• Welche formalen Anforderungen müssen E-Rechnungen erfüllen?
• Wie werden E-Rechnungen empfangen und versendet?
• Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis Euro 250 und Unternehmen, die selbst keine Umsatzsteuer berechnen, zum Beispiel Vermietende, Ärzte, Kleinunternehmer?
• Was ist bei Dauerschuldverhältnissen und bei der Erstellung von Schlussrechnungen, zum Beispiel im Baugewerbe zu beachten?