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DATEV-Kooperationsseminar: Abrufarbeit und alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim flexiblen Einsatz von Aushilfen

Abgrenzung der Abrufarbeit zu anderen Vertragsverhältnis mit Aushilfen und gesetzliche Grundlagen
  • Rahmenbedingungen der Abrufarbeit
  • Abgrenzung insbesondere zu Arbeitszeitkonten und Rahmenverträgen ohne Arbeitsverpflichtung
  • Phantomlohnrisiken bei Abrufarbeit und deren Vermeidung

In vielen Branchen besteht ein dringendes Bedürfnis nach flexibel einsetzbaren Mitarbeitenden, da der Arbeitsbedarf oft schwer planbar ist. Häufig werden hierfür Aushilfen im Rahmen eines Minijobs oder in sonstiger Teilzeit beschäftigt.
Der Gesetzgeber hat im § 12 TzBfG den Sonderfall der sogenannten „Arbeit auf Abruf“ geschaffen und hierfür strenge Regelungen vorgegeben. Diese sollen sowohl den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers als auch dessen Freizeit schützen.
In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Gestaltungen des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eine „echte“ Abrufarbeit darstellen. Beispielsweise ist in diesen Fällen eine konkrete wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren – andernfalls wird eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche fingiert.

Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Abrufarbeit und zeigt, welche anderen Gestaltungsmöglichkeiten für den flexiblen Einsatz von Aushilfen bestehen. Bei „echter“ Abrufarbeit wird auch auf das Risiko des Phantomlohns eingegangen.

Teilnehmerkreis
  • Kanzleiinhaberinnen und Kanzleiinhaber
  • Kanzleiführungskräfte
  • Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter
  • Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen
  • Kanzlei-Organisationsbeauftragte

Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Themenübersicht

  • Vorliegen einer Abrufarbeit
  • Abgrenzung zu sonstiger Arbeitszeitflexibilisierung bei Einsatz von Aushilfen
  • Gesetzliche Vorgaben bei „echter Abrufarbeit“ nach § 12 TzBfG
  • Nachzahlungsansprüche und Phantomlohn