LIVE-WEBINAR
Montag
07 | 04 | 25
von 09:00 - 12:30 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- Stefan Muser
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
190,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Besteuerung der Land- und Forstwirte
In diesem Seminar werden die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung mit besonderem Blick auf die Land- und Forstwirtschaft dargestellt. Der Vortrag richtet sich an Steuerberater und qualifizierte Mitarbeiter, die ihr Wissen in der Besteuerung der Land- und Forstwirte aktualisieren möchten.
Themenübersicht
- Aktuelle Gesetzgebung
- Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines luf Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
- Liebhaberei beim Betrieb einer Alpaka-Farm
- Gesellschafter einer luf Gesellschaft als (Mit-) Betriebsinhaber i.S.d. § 51a BewG
- Vorliegen eines luf Betriebs bei Bezug von Fördermitteln der EU
- BA-Abzug bei § 3 Nr. 72 EStG
- Zur Mitunternehmerstellung einer GbR und Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte
- Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von 13 Objekten nach Ablauf der 5-Jahresfrist
- Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
- Grundsätze und Aktuelle Entwicklungen zum Wohnhaus
- Begriff der funktional wesentlichen Betriebsgrundlage i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG bei luf Betrieben
- Erbrecht und gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln
- Übertragung verpachteter GewB unter Vorbehaltsnießbrauch
- Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung
- Erneute Inanspruchnahme Freibetrag § 16 Abs. 4 EStG bei fehlender Erkennbarkeit einer antragslosen Erstanwendung
- Rückgängigmachung eines IAB für eine PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG
- Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer Personengesellschaft
- Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Begünstigungstransfer bei der ErbSt
- Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen