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Erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG): Steueroptimierung durch gewerbesteuerfreie Gewinne für Immobilienunternehmen

Die erweiterte Kürzung bietet Immobilienunternehmen die Möglichkeit, Gewinne aus Mieteinnahmen und Grundstücksverkäufen gewerbesteuerfrei zu vereinnahmen. Auf diese Weise lässt sich insbesondere bei der vermögensverwaltenden GmbH (Immobilien GmbH) die Steuerbelastung halbieren, indem Gewinne auf Immobilieneinkünfte nur mit knapp 16% (KSt und SolZ) versteuert werden. Für Immobilieninvestoren, deren Einkünfte im Privatvermögen zumeist mit rund 45% besteuert werden, bietet die erweiterte Kürzung hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten.

Allerdings sind die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung sehr eng gefasst und die Rechtsprechung ist äußerst streng. Eine Reihe von aktuellen Entscheidungen des BFH, die ganz überwiegend zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausgefallen sind, zeugen von der Fehlerintoleranz der erweiterten Kürzung: Bereits kleinste Fehler können zur vollständigen Versagung der Vergünstigung führen. Steuernachforderungen und oftmals auch Regressansprüche gegen den steuerlichen Berater sind die Folge.

Im Seminar werden praxiserprobte Gestaltungen und Strukturen vermittelt, damit die erweiterte Kürzung rechtssicher in Anspruch genommen werden kann. Überdies werden die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte und deren Auswirkungen auf die Gestaltungspraxis dargestellt.
Themenübersicht

  • Grundlagen und Grundsätze der erweiterten Kürzung
  • Umgang mit klassischen Problemstellungen (z.B. Mitvermietung von Möbeln und Betriebsvorrichtungen, Betrieb von Ladesäulen, Photovoltaikanlagen und BHKW, Veräußerung des letzten Grundstücks, Vermeidung Betriebsaufspaltung und gewerblicher Grundstückshandel)
  • Darstellung von praxiserprobten Gestaltungen und Strukturen zur rechtssicheren Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung (z.B. Separierung von potentiell schädlichen Einnahmen und Wirtschaftsgütern, „Schmutzgesellschaft“, Betreibermodelle, Treuhandlösungen)
  • Praktische Auswirkungen der Erleichterungen durch das Fondsstandortgesetz und das Wachstumschancengesetz
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung