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Haftungsfalle Betriebsaufspaltung: Fallstricke vermeiden und Gestaltungschancen nutzen

Wie heißt es so schön: „Den ersten Fehler in der Ertragsteuerklausur des StB-Examens hat man gemacht, wenn man die Betriebsaufspaltung nicht erkannt hat.“

Musste man im StB-Vorbereitungskurs über diesen Satz noch schmunzeln, kann einem in der Beratungspraxis das Lachen schnell vergehen, wenn man mit der Frage konfrontiert wird, ob man eine Betriebsaufspaltungskonstellation hätte erkennen und verhindern können.

Die Betriebsaufspaltung wartet mit einer Reihe von Tücken und Fallstricken auf, die für den Mandanten und den mit der Sache befassten Berater äußerst unangenehme Folgen haben können. So kann z.B. die unbeabsichtigte Auflösung einer langjährig nicht erkannten Betriebsaufspaltung und die damit einhergehende Versteuerung der stillen Reserven ohne jeglichen Geldzufluss existenzbedrohende Steuerzahlungen auslösen.

Um derlei Rechtsfolgen zu vermeiden, werden im Seminar eine Reihe von klassischen Fallstricken und Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt. Aktuelle Entwicklungen werden selbstverständlich berücksichtigt.
Themenübersicht

  • Steuerfalle: der GmbH-Geschäftsführer im Homeoffice – die „ArbeitszimmerBetriebsaufspaltung“
  • Risiko der Betriebsaufspaltung bereits bei Firmensitz am Wohnsitz des (Allein-) Gesellschafters einer GmbH?
  • Gestaltungsansätze zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung
  • Gestaltungsansätze zur Absicherung einer bereits bestehenden Betriebsaufspaltung
  • Grunderwerbsteuerliche Fallstricke
  • Sachliche Verflechtung auch bei nicht im Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern (z.B. Überlassung von angemieteten Räumen?)
  • MoPeG und Betriebsaufspaltung: Erhebliche Risiken oder lediglich Sturm im Wasserglas?
  • Spannungsfeld erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) <> Betriebsaufspaltungskonstellationen
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung