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Die Einkommensteuererklärung 2024 für Personen mit Überschusseinkünften

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 für Privatpersonen mit Überschusseinkunftsarten sind eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen zu beachten, die ab dem Veranlagungszeitraum 2024 in Kraft getreten sind. Das gilt nicht nur für Gesetzesänderungen sondern auch für Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes sowie für aktuelle Verwaltungsanweisungen. Dabei ist stets im Blick zu halten, ab wann welche (Neu-) Regelung anzuwenden ist. Das Seminar informiert über die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 erforderlichen Regelungen und unterstützt bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 für Privatpersonen, insbesondere Arbeitnehmern mit und ohne andere Überschusseinkünfte. 

Gegenstand des Vortrags sind auch die Vordrucke, die die Einkommensteuererklärung dieses Mandantenkreises umfassen, wie Anlage N, Anlage V, Anlage KAP, Anlage R und weitere. Die Änderungen innerhalb der Vordrucke werden ausführlich dargestellt.  
In einer umfangreichen Arbeitsunterlage werden die Themen ausführlich erläutert. Die Veranstaltung ist für Steuerberater und deren Mitarbeiter besonders geeignet. 

Themenübersicht

1. Vorstellung der Steuererklärungsvordrucke samt Änderungen 
  • Grundsätzliches 
  • Anlage N 
  • Anlage V 
  • Anlage KAP 
  • Anlage R 
  • Sonstige Vordrucke 
 
2. Einschlägige Gesetzesänderungen für 2024 
  • Wachstumschancengesetz 
  • Postrechtsmodernisierungsgesetz 
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz 
  • Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 
  • Jahressteuergesetz 2024 
 
3. Aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen betreffend  
Überschusseinkunftsarten von Privatpersonen 
 
Die Themen des Seminars werden um die aktuellen steuerlichen Entwicklungen bis zum Redaktionsschluss noch ergänzt.