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Die E-Rechnung - kurz und knackig!

Im März 2024 hat der Bundesrat mit dem Wachstumschancengesetz die Einführung der E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Betroffene Unternehmen müssen bereits ab Januar 2025 empfangsbereit sein, für die obligatorische Abrechnung mittels E-Rechnung gilt immerhin eine 2-jährige Übergangsfrist. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die E-Rechnung die Digitalisierung der Wirtschaft vorantreiben und zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs beitragen. Aus Sicht der Berater und Anwender bestehen schon vor der Einführung diverse Fragen steuerlicher und technischer Natur.
Themenübersicht

  1. Rechtliche Grundlagen der E-Rechnung im Umsatzsteuergesetz
  2. Technische Umsetzung am Beispiel X-Rechnung und ZUGFeRD
  3. Welche Umsätze und Unternehmen sind betroffen, wo gibt es Ausnahmen?
  4. Was bedeutet „Empfangsbereitschaft ab 1.1.2025“?
  5. Risiken bei Missachtung der Vorschrift
  6. Handlungsempfehlungen zum 1.1.2025
  7. Ausblick (E-Invoicing auf EU-Ebene / Real-Time-Reporting)