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Jahrhundertreform „MoPeG“ ist in Kraft getreten! – Alles (un)klar!

Am 24.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das MoPeG ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und die notwendigen Änderung der steuerrechtliche Vorschriften wurden durch das Kreditzweitmarkt-finanzierungsgesetz kurz vor Jahresende noch vom Gesetzgeber verabschiedet. Die steuerlichen Regelungen sind vom Willen des Gesetzgebers getragen den Status Quo so weit wie möglich beizubehalten. Aber ist dies gelungen? Insbesondere die Regelungen zur Grunderwerbsteuer werfen neue Fragen auf! Aber auch die Folgewirkungen der zivilrechtlichen Änderungen haben mittelbar steuerliche Auswirkungen, insbesondere die Neuregelung zur Stimmkraft kann empfindliche Auswirkungen auf Betriebsaufspaltungen haben.

Die Kenntnis dieser Regelungen ist für die Planung von Strukturierungen bei Unternehmen mit Grundbesitz besonders relevant.

Außerdem macht die Einführung der neuen eGbR teilweise umfangreiche Handlungen notwendig, die ohne Kenntnis der grundlegenden Änderungen nur schwer umsetzbar sein werden. Dabei sind Vertretungs- und Haftungsfragen durch Änderungen im Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. Auch sind die neuen Regelungen zum Austritt und Eintritt in Gbr´s zu berücksichtigen.

Das Seminar befasst sich mit den kommenden tiefgreifenden Änderungen im GbR-Recht sowie im Personenhandelsgesellschaftsrecht und den Auswirkungen auf das Steuerrecht anhand von diversen Beispielsfällen. Die Inhalte des Seminars werden ständig an die jeweilige rechtliche Entwicklung angepasst.