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USt, Compliance und Steuerstrafrecht

Die Umsatzsteuer ist eine der haftungsträchtigsten und aus strafrechtlicher Sicht bedeutendsten Steuern in Deutschland. Als Transaktionssteuer potenzieren sich Fehler durch die Anzahl von Vorgängen und so liegt der Korrekturbedarf schnell über der strafrechtlich relevanten Schwelle von 50.000 Euro. Bei den Fehlern im Unternehmen muss zwischen einem reinen Fehler, einer Fahrlässigkeit und einem vorsätzlichen Handeln sauber abgegrenzt werden.

Die beiden Referenten sind Experten mit umsatzsteuerlichem (Robert Hammerl) und steuerstrafrechtlichem (Dr. Jens Bosbach) Schwerpunkt und beschreiben gemeinsam die relevanten Berührungspunkte von Umsatzsteuer und Strafrecht. An den praxisrelevantesten Fallbeispielen zeigen die beiden Referenten anschaulich auf, welche umsatzsteuerlichen Themen Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen sein können und wie steuerstrafrechtliche Risiken wirksam minimiert werden können.
Themenübersicht

Steuerstrafrechtliches Grundgerüst

  • Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen der Umsatzsteuerhinterziehung
  • Wichtige Eckpfeiler: Täter/Gehilfe, Tathandlungen/Unterlassungen, Vorsatz, Schadensberechnung, Kompensationsverbot
  • Abgrenzung Tathandlung UStVA und USt-Jahreserklärung
  • Rolle des Mitarbeiters im Unternehmen bzw. des Beraters
  • (Außerstrafrechtliche) Folgen der USt-Hinterziehung
  • Sanktionen gegen das Unternehmen wegen IKS-Mängeln

Einfluss auf das Umsatzsteuerrecht
Interne Kontrollsysteme in der Praxis?

  • Abgrenzung Tax Compliance Management System vs. IKS?
  • Wirkungsbereiche eines IKS im Unternehmen
  • Operatives Geschäft & Buchführung
  • Laufende Compliance

Implementierung eines Umsatzsteuer-IKS

  • Ist-Analyse im Unternehmen (anhand von Beispielen)
  • u.a. innergemeinschaftliche Lieferungen, elektronische Dienstleistungen, Reverse- Charge,
  • Verschiebung der Voranmeldungszeiträume, Nichteinhaltung der Erklärungsfristen
  • Fehlerhafte Eingangsrechnungen

Korrekturmaßnahmen und Nacherklärung mit strafbefreiender Wirkung

  • Korrekturerklärung gem. § 153 AO
  • Abgrenzung § 153 AO / § 371 AO
  • Funktionsweise der steuerlichen Selbstanzeige
  • Selbstanzeige im Unternehmen
  • Selbstanzeige in besonders schweren Fällen und Strafzahlungen als Straflosigkeitsvoraussetzung