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Steuerliche Unternehmensbewertung nach §§199 ff. BewG

Die Bewertung der betrieblichen Vermögen erfolgt in der Praxis zu rund 95 % im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG. Eine Wertuntergrenze bildet dabei der Substanzwert.

Das Seminar vermittelt anschaulich die einzelnen Bewertungsansätze und Rechenschritte. Dies gilt auch für die Erfassung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, der Beteiligungen und des „jungen Betriebsvermögens“. Ebenso werden die Korrekturen bei der Ermittlung des Jahresertrags erläutert. Abschließend wird die Bewertung von Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften veranschaulicht.

*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Unternehmensnachfolge von 2 Zeitstunden geeignet.



Themenübersicht

1. Grundsätze der Bewertungssystematik

2. Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen

3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren
  • Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags
  • Nichtbetriebsnotwendige Vermögen
  • Beteiligungen im Betriebsvermögen
  • Junges Betriebsvermögen

4. Faktor und Besonderheiten

5. Substanzwert als Mindestwert

6. Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften

7. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

8. Wahlrecht und Feststellungslast des Steuerzahlers