Seminar

Das Transparenzregister - Unstimmigkeitsmeldungen in der Praxis

Verpflichte müssen eine Unstimmigkeitsmeldung abgeben, wenn die eigenen Erkenntnisse zu den wirtschaftlich Berechtigten von den im Transparenzregister erfassten Angaben abweichen. Dieses Thema hat in der täglichen Arbeit einen solchen Stellenwert, dass es für die Kollegenschaft in die Bezirke getragen werden sollte.

In der Veranstaltung wird erklärt, welche Sachverhalte eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen können und wann diese abzugeben ist. Die technischen Abläufe auf der Webseite zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung werden dargestellt. Ebenso wird tiefergehend darauf eingegangen, was für eine betroffene Rechtseinheit zu tun ist.

Außerdem werden nochmal die Grundlagen des Transparenzregisters, der Ermittlung zu den wirtschaftlich Berechtigten und die häufigen Fragen zu den Unstimmigkeitsmeldungen beleuchtet.

Teilnahmegebühr: 20,00 €
Themenübersicht

1. Vorstellung des Transparenzregisters

2. Das Transparenzregister in der Praxis
  • Eintragungen und Einsichtnahmen
  • Was ist eine Unstimmigkeitsmeldung?
  • Wann muss ich eine Unstimmigkeitsmeldung abgeben?
  • Wie ist eine Unstimmigkeitsmeldung abzugeben?
  • Wer gibt Unstimmigkeitsmeldungen ab und aus welchem Grund?
  • Was wird bei einer laufenden Prüfung nach §23a GwG geprüft?
  • Was ist das Rückmeldeformular und wie funktioniert es?
19 | 06 | 24 - Köln
Schulungszentrum der Akademie, Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln
24 | 06 | 24 - Aachen
Technologiezentrum Aachen - Stadtmarken Business GmbH, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen
02 | 07 | 24 - Bonn
Gustav-Stresemann- Institut e.V. (GSI), Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn